Willkommen bei der TSG Niederhofheim
Liebe Mitglieder, Eltern, Trainer und Sportler,
Wir haben hier für Sie alle Informationen und Termine rund um den Verein zusammengestellt – Trainer, Trainingszeiten und Spielpläne aller Mannschaften, alle Veranstaltungen, Spiel- und Wettkampftermine, aktuelle News, die wichtigsten Kontaktdaten und die Vereinschronik!
Details gibt es im Menü am oberen Seitenrand und insbesondere auf den Seiten unserer Abteilungen links.
Viel Spaß und sportliche Grüße, Ihre Turn- und Sportgemeinde Niederhofheim 06 e.V.!
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23.05.2023 JUMPING FITNESS: Neuer Kurs: Strong by Jumping, ab Freitag, den 26.5. 18-19 Uhr Unsere neue Art zu jumpen: Schwingen statt springen! Du kommst aus der Babypause und Dein Beckenboden benötigt noch Kräftigung? Alle Infos zusammengefasst findet ihr hier oder unter: www.https://www.tsg-niederhofheim.de/jumping-fitness |
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23.05. 2023 Liebe TSGler,
die erste WakeUp Liederbach-Veranstaltung steht an! Am kommenden Donnerstag, den 25. Mai geht es los - am Villebon-Platz vorm Rathaus. Die Bewirtung übernehmen in gewohntem Duo die TSG und der TCL. On stage: 18.00 Uhr // Maik Garthe 19.30 Uhr L.A. Band 21.00 Uhr // Lebendig
Wir freuen uns auf viele Besucher! |
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08.05.2023 Liebe TSG-Unterstützer, die Aktion REWE „Scheine für Vereine“ läuft dieses Jahr vom 01.05. bis zum 11.06.2023 und wir freuen uns, wenn ihr wieder viele Scheine für die TSG Niederhofheim e.V. sammelt. Alles ist ganz einfach. Einkaufen (REWE oder nahkauf) und an der Kasse pro 15 Euro Einkaufswert einen Schein bekommen. Die Scheine könnt ihre entweder direkt einlösen mit dem QR-Code auf den Scheinen oder in den Briefkasten der Geschäftsstelle Feldstraße 8 einwerfen oder evtl. bei einem Vorstandsmitglied abgeben. Im Liederbacher REWE und nahkauf werden wir wieder mit „TSG-Niederhofheim“-beschriftete Kästen aufstellen, auch dort könnt ihr eure Scheine einwerfen. Die Kästen stehen meist in der Nähe des Kassenbereiches. Wir werden diese regelmäßig leeren. Danke an Alle Euer Vorstand |
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08.05.2023 Jahreshauptversammlung Liebe TSGler,
Anträge zu Punkt 9 sind bis zum 29. Mai 2023 schriftlich an den Vorstand, Geschäftsstelle, Feldstraße 8, zu richten. Wir bitten um rege Teilnahme.
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28.04.2023 WakeUp Liederbach Die erste Veranstaltung der Reihe ist am 25. Mai 2023. Die TSG Niederhofheim teilt sich die Dienste wieder mit dem Tennis Club. Wir freuen uns auf viele bekannte Gesichter, gute Musik und hoffentlich schöne Wetter!
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28.03.2023 Yoga Liebe Interessentinnen und Interessenten, nicht nur der Kurs, sondern auch die Warteliste ist aktuell voll. Wir müssen daher leider darum bitten vorerst von weiteren Zuschriften abzusehen. Wir geben sofort Bescheid, wenn sich die Lage wieder entspannt! Der Vorstand |

17.05.2021
Darf ein Verein auf Beitragszahlungen verzichten oder diese erstatten?
Ein gemeinnütziger Verein darf lediglich dann auf Beitragszahlungen verzichten oder diese erstatten, wenn eine Satzungsregelung dies erlaubt. Bei der TSG Niederhofheim erlaubt es die Satzung nicht. Besteht keine solche Ausnahmeregelung riskiert der Verein seine Gemeinnützigkeit.
Haben Vereinsmitglieder aufgrund des ausgesetzten Sportbetriebs Anspruch auf Erstattung gezahlter Mitgliedsbeiträge oder auf Reduzierung des Beitrages für den Zeitraum, in dem kein Angebot stattfinden konnte? Können Mitglieder ihre Mitgliedschaft mit einem Sonderkündigungsrecht beenden?
Mitglieder haben in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Erstattung des Beitrages. Ebenso entsteht aus dieser Situation auch kein Sonderkündigungsrecht. In der Regel ist der Mitgliedsbeitrag nicht an konkrete Sportnutzungen gebunden, sondern ist, wie der Name schon sagt ein „Beitrag für die Mitgliedschaft“. Als Mitglied ist man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Die Kosten des Vereins laufen ja weiter und man hat als Mitglied eine Verantwortung gegenüber dem Verein. Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern dient dem Verein dazu, seinen Zweck zu verwirklichen. Mit den Kosten für ein Flug- oder Konzertticket lässt sich der Mitgliedsbeitrag daher nicht vergleichen
10.05.2021
Eine Nachricht vom Landessportbund zum Thema Impfen für alle Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Jugendleiter/innen, die aktuell Jugendsportangebote (also entsprechend aktuellen Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes) durchführen:
Liebe Vereinsvorstände,
liebe Geschäftsstellenmitarbeiter,
ich freue mich sehr, nach Diskussionen der Sportjugend Hessen mit dem
Sozialministerium und dem Hessischen Innenministerium, mitteilen zu
können, dass sich ab sofort Haupt- und ehrenamtliche
Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Jugendleiter/innen, die aktuell
Jugendsportangebote (also entsprechend aktuellen Möglichkeiten des
Infektionsschutzgesetzes) durchführen und dabei unmittelbar in Kontakt
mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, für die Impfgruppe 3
registrieren lassen können ( § 4 Abs. 1 Nr. 8 Corona-Impfverordnung).
Die Anmeldung zum Impftermin muss online durch die zu impfende Person
erfolgen. Beim Impftermin selbst muss eine entsprechende Bescheinigung
des Vereins (sog. Arbeitgeberbescheinigung) vorgelegt werden. Ein Muster
[1] findet sich auf dem hessischen Impfportal [2]. Im Feld "Berufliche
Tätigkeit" und "Begründung der Priorisierung" ist die zur Impfung
berechtigende Arbeit im Jugendbereich Ihres Vereins anzugeben!
Aktuelle Informationen finden Sie wie immer auf den Corona-Seiten des
Landessportbundes Hessen [3].
Viele Grüße
Kathrin Zimmermann
Servicestelle Sport
Sportkreis Main-Taunus e.V.
14.03.2021
Liebe Mitglieder,
wir haben gleich zwei gute Nachrichten!
Die ersten Lockerungen wurden bekannt gegeben und wir freuen uns sehr, dass es nun auch endlich für den Vereinssport wieder erste Lichtblicke gibt.
Genaue Informationen, wie, wann und in welcher Form eure Trainingsgruppen wieder mit dem Training starten erhaltet ihr direkt von euren jeweiligen Trainern und Übungsleitern!
Regelungen, die seit dem 8. März 2021 gelten:
- Freizeit- und Amateursport kann auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Sporthallen, Schießsportanlagen, etc.) lediglich allein, mit dem eigenen Hausstand oder mit einem weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen stattfinden. Dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren –, also bis zum 15. Geburtstag, bleiben unberücksichtigt. Für die TSG bedeutet das, dass Tischtennis und Leichtathletik wieder ausgeübt werden dürfen.
- Darüber hinaus sind nunmehr auch Mannschaftssportarten in Kleingruppenformaten von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig, wenn diese sich während der Sportausübung mindestens in drei Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten und keine Durchmischung der einzelnen Gruppen erfolgt. Für die TSG bedeutet das, dass - wenn auch sehr eingeschränkt - auch Handball wieder möglich ist.
- Kindern bis einschließlich 14 Jahren, also bis zum 15. Geburtstag, ist zudem – unabhängig von der Zahl der Hausstände - der Sport auf ungedeckten Sportanlagen (im Freien) in Gruppen unabhängig von der Personenzahl erlaubt. Mannschaftssportarten sind für diese wieder möglich, sogar mit Kontakt. Pro Mannschaft dürfen bis zu zwei Personen (Trainer bzw. Betreuer) anwesend sein. ABER: Eben nur im Freien!
- Auch für die Sportausübung im öffentlichen Raum gilt die allgemeine Personenbeschränkung auf Personen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen. Danach ist eine Sportausübung im öffentlichen Raum lediglich alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands oder eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet; zu den beiden Haushalten zählende Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt.
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Wir danken unseren Sponsoren für ihre Unterstützung und Förderung unserer Sportler!